von einem „außerordentlich guten angebot“ ist die rede, wenn die versiegelung 21 ha fruchtbaren ackerbodens im westring im rund 50 kilometer entfernten wetteraukreis kompensiert wird.
die kompensation der maßnahme ist unumstritten, doch haben sie schon mal hier in seligenstadt von dem guten klima im wetteraukreis etwas mitbekommen? wäre das so, müssten wir ja gleichermaßen täglich den frankfurter großstadtsmog spüren. neben globalen klimazusammenhängen gibt es eben auch das mikroklima. wenn sie an einem lauen sommerabend mit dem rad vom feld in bebautes gebiet fahren, merken sie abrupt eine angestaute hitze und drückende luft wie beim betreten eines stickigen zimmers.
diese empfindung zeigt, dass lokale versiegelung auch lokale ausgleichsmaßnahmen braucht. wenn dafür nicht ausreichend flächen zur verfügung stehen, vielleicht nimmt man sich dann einfach ein zu großes gebiet auf einmal vor?
stellen sie sich vor, sie verursachen aus versehen einen blechschaden am auto ihres nachbarn für den sie schadenersatzpflichtig sind. dann können sie sich auch nicht dafür entscheiden, stattdessen ihrem freund die reparatur seines autos zu bezahlen, auch wenn diese reparatur für sie günstiger ist. das würde unserem logischen verständnis von schaden und schadensbehebung widersprechen. warum sollte das bei ökologischem schadensausgleich anders sein?
eine maßvolle wohngebietserweiterung ist notwendig. kreative lösungen müssen gefunden werden, mit ökologischem ablasshandel kommen wir nicht weiter.
leserbrief 29. juli 2020